KfW-Zuschuss 458 · Heizungstausch · Berlin und Brandenburg
KfW-Heizungsförderung: 30 bis 80 % Zuschuss für Ihre neue Heizung
Wärmepumpe, Pelletheizung, Fernwärmeanschluss oder Solarthermie: Die KfW zahlt beim Heizungstausch 30 % Grundförderung, dazu Boni für schnelles Handeln und für Haushalte mit geringerem Einkommen. Ich sorge dafür, dass Antrag, Reihenfolge und Nachweise stimmen, in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit.
So setzt sich der Zuschuss zusammen
Stand der Förderrichtlinie: Juli 2026. Die Boni gelten für Eigentümer, die das Haus selbst bewohnen.
Grundförderung 30 %
Für alle Antragsteller, auch für vermietete Gebäude und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Klimageschwindigkeitsbonus
Für Selbstnutzer, die eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen. Derzeit 16 %, sinkt ab 2027 schrittweise. Wer früher tauscht, bekommt mehr.
Einkommensbonus
Bis zu 40 % für Selbstnutzer mit geringerem zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Die Höhe ist nach Einkommen gestaffelt.
Deckel
Insgesamt höchstens 80 % der förderfähigen Kosten. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind das bis zu 22.400 € Zuschuss.
Was ich für Sie übernehme
Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst im KfW-Portal. Alles davor und danach mache ich, und beim Antrag sitze ich auf Wunsch mit am Bildschirm.
- Prüfung des Heizungsangebots auf Förderfähigkeit und Effizienzanforderungen
- Bestätigung zum Antrag (BzA) als Energieeffizienz-Experte
- Begleitung bei der Antragstellung im KfW-Portal, Schritt für Schritt
- Prüfung Ihres Vertrags mit dem Heizungsbauer auf die nötige aufschiebende Bedingung
- Klärung von Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich mit dem Fachbetrieb
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) nach dem Einbau, damit die KfW auszahlt
So läuft es ab
Vier Schritte, ein Ansprechpartner.
Kostenloses Erstgespräch
Sie sagen mir, welche Heizung geplant ist und wer im Haus wohnt. Ich sage Ihnen, welche Boni Sie bekommen und was der Zuschuss voraussichtlich bringt.
Bestätigung und Antrag
Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag. Mit dieser Nummer stellen Sie den Antrag im KfW-Portal, bevor der Auftrag wirksam wird.
Zusage und Einbau
Nach der Zusage baut Ihr Heizungsbetrieb ein. Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich gehören dazu.
Nachweis und Auszahlung
Ich bestätige die Durchführung, Sie laden Rechnungen und Nachweise hoch. Die KfW überweist den Zuschuss.
Was es kostet
Ein Festpreis für Ein- und Zweifamilienhäuser. Bei größeren Gebäuden richtet sich das Honorar nach dem förderfähigen Volumen.
Mein Honorar zählt zu den förderfähigen Kosten und wird mit Ihrem Fördersatz bezuschusst, soweit die förderfähige Kostengrenze durch die Heizung noch nicht ausgeschöpft ist. Bei 50 % Förderung kostet Sie die Begleitung dann rund 500 €.
Die raumweise Heizlastberechnung, die der Heizungsbauer für die Auslegung und den hydraulischen Abgleich braucht, biete ich separat an. Beides zusammen gibt es zum Paketpreis.
Für Eigentümer in Berlin und Brandenburg
Mein Büro liegt in Berlin-Schöneberg. Vor Ort bin ich in allen Berliner Bezirken und im Berliner Umland, etwa in Potsdam, Falkensee, Oranienburg, Bernau, Strausberg, Königs Wusterhausen, Teltow und Kleinmachnow. Da die KfW-Förderung komplett digital abgewickelt wird, begleite ich auf Wunsch auch Heizungstausche in anderen Regionen Deutschlands.
Häufige Fragen
Wer stellt den Antrag bei der KfW?
Sie als Eigentümer, über das Portal „Meine KfW“. Dafür brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag, die ich als Energieeffizienz-Experte erstelle. Wenn Sie möchten, gehen wir den Antrag gemeinsam am Telefon oder per Bildschirmfreigabe durch.
Wann darf ich die Heizung beauftragen?
Verbindlich erst nach der Zusage. Für den Antrag brauchen Sie aber schon einen Vertrag mit dem Heizungsbauer, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, also erst mit der KfW-Zusage wirksam wird. Diesen Satz prüfe ich in Ihrem Vertrag. Und am besten sprechen wir, bevor Sie unterschreiben: Die Klausel sichert den Zeitpunkt, nicht die Förderfähigkeit der Anlage.
Welche Heizungen sind förderfähig?
Wärmepumpen, Biomasseheizungen wie Pellet oder Scheitholz unter Auflagen, Solarthermie, Brennstoffzellen, der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz und Hybridlösungen mit erneuerbarem Anteil. Reine Gas- und Ölkessel werden nicht gefördert.
Bekomme ich die Förderung auch für ein vermietetes Haus?
Die Grundförderung von 30 % ja. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur, wenn Sie das Haus selbst bewohnen.
Ist eine Heizlastberechnung Pflicht?
Ja. Die KfW verlangt einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, und der setzt eine raumweise Heizlastberechnung voraus. Außerdem wird die Wärmepumpe damit richtig dimensioniert. Mehr dazu auf der Seite zur Heizlastberechnung.
Kann ich KfW-Förderung und BAFA-Zuschuss kombinieren?
Ja, für verschiedene Maßnahmen. Der Heizungstausch läuft über die KfW, Dämmung und Fenster über das BAFA. Was zu welchem Antrag gehört, sortiere ich vorab, damit nichts doppelt beantragt wird.
Arbeiten Sie nur in Berlin?
Vor-Ort-Termine in Berlin und Brandenburg ohne Fahrtkostenaufschlag. Bestätigung, Antrag und Nachweis laufen digital, deshalb begleite ich Heizungstausche auch in anderen Bundesländern.
Sie sprechen mit mir, nicht mit einem Callcenter
Ich bin Diplom-Wirtschaftsingenieur und als Energieeffizienz-Experte für Bundesförderprogramme gelistet. Wer bei mir anruft, spricht mit der Person, die auch vor Ort kommt und Sie durch den Antrag begleitet.
Bei der Heizungsförderung entscheidet sich vieles, bevor der erste Handwerker kommt: welche Boni Sie bekommen, was im Vertrag stehen muss und in welcher Reihenfolge beantragt wird. Genau da sitze ich mit Ihnen zusammen.
Marcel Prokott BAFA-Beraternummer EB153192 · Berlin & Brandenburg
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20 Minuten am Telefon. Sie erfahren, welche Boni bei Ihrem Gebäude infrage kommen und was im Vertrag mit dem Heizungsbauer stehen muss – unverbindlich.
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In 20 Minuten am Telefon klären wir, welche Boni Sie bekommen, was im Vertrag stehen muss und in welcher Reihenfolge es weitergeht.