Steuerermäßigung §35c EStG · Berlin und Brandenburg
Steuerbonus nach §35c EStG: 20 % der Sanierungskosten zurück vom Finanzamt
Kein Antrag vor Baubeginn, keine Bewilligung abwarten: Wer sein selbst bewohntes Haus energetisch saniert, kann 20 % der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen, bis zu 40.000 € je Objekt. Voraussetzung ist eine Bescheinigung nach amtlichem Muster. Die stelle ich als Energieeffizienz-Experte aus.
Wann der Steuerbonus die bessere Wahl ist
Zuschuss oder Steuer, das ist pro Maßnahme eine Entweder-oder-Entscheidung. Diese Fälle sprechen für §35c.
Der Auftrag ist schon erteilt
Für BAFA und KfW ist es dann zu spät. Der Steuerbonus kennt keine Antragsfrist, solange die Ausführung fachlich begleitet wird.
Sie wollen keinen Förderantrag
Keine Bewilligung, keine Wartezeit, kein Verwendungsnachweis. Die Bescheinigung kommt in die Steuererklärung, fertig.
Ihre Steuerlast ist hoch genug
Die Ermäßigung wirkt nur bis zur Höhe Ihrer Einkommensteuer im jeweiligen Jahr. Bei 30.000 € Sanierungskosten sind das 2.100 €, 2.100 € und 1.800 €.
Das Gebäude passt
Älter als zehn Jahre, von Ihnen selbst bewohnt, Maßnahme durch ein Fachunternehmen und bis Ende 2029 abgeschlossen.
Was ich für Sie übernehme
Die Bescheinigung darf nur ausstellen, wer die Maßnahme planerisch begleitet oder beaufsichtigt hat. Deshalb sollte ich vor dem Abschluss der Arbeiten dabei sein.
- Vergleich im Erstgespräch: BAFA-Zuschuss, KfW oder Steuerbonus, was bringt bei Ihnen mehr
- Prüfung der Angebote auf die technischen Mindestanforderungen der Sanierungsverordnung (ESanMV)
- Abstimmung mit dem Fachbetrieb zu Rechnung, Maßnahmentrennung und Ausführung
- Begleitung der Ausführung mit Fotodokumentation
- Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster für Ihre Steuererklärung
- Bei mehreren Gewerken eine Bescheinigung aus einer Hand statt einer je Handwerker
So läuft es ab
Vier Schritte, ein Ansprechpartner.
Kostenloses Erstgespräch
Wir klären, ob Ihr Haus und Ihre Steuersituation passen und ob der Zuschuss nicht doch mehr bringt.
Angebote prüfen
Ich prüfe, ob die geplante Ausführung die Anforderungen erfüllt, zum Beispiel die Dämmstärke oder die Fensterqualität.
Umsetzung und Abnahme
Der Fachbetrieb führt aus, ich dokumentiere die Ausführung. Die Rechnung muss die Maßnahme und die Adresse des Objekts ausweisen und unbar bezahlt werden.
Bescheinigung und Steuererklärung
Sie erhalten die Bescheinigung und reichen sie mit der Anlage Energetische Maßnahmen beim Finanzamt ein. Die Ermäßigung verteilt sich auf drei Jahre.
Was es kostet
Das Honorar richtet sich nach dem Volumen der Maßnahme. Die Hälfte davon bekommen Sie über die Steuer zurück, denn Kosten für den Energieberater sind zu 50 % abziehbar.
Beispiel Fenstertausch für 25.000 €: Steuerermäßigung 5.000 €, verteilt auf 1.750 €, 1.750 € und 1.500 €. Mein Honorar 1.000 €, davon gehen 500 € von Ihrer Steuer ab.
Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot. Bei mehreren Maßnahmen zählt das Gesamtvolumen.
Für Eigentümer in Berlin und Brandenburg
Mein Büro liegt in Berlin-Schöneberg. Vor Ort bin ich in allen Berliner Bezirken und im Berliner Umland, etwa in Potsdam, Falkensee, Oranienburg, Bernau, Strausberg, Königs Wusterhausen, Teltow und Kleinmachnow. Die Prüfung der Angebote und die Bescheinigung erstelle ich digital, deshalb ist die Begleitung auch in anderen Regionen Deutschlands möglich.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zum BAFA-Zuschuss?
Das BAFA zahlt 15 bis 20 % als Zuschuss aus, der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Der Steuerbonus bringt 20 % als Ermäßigung der Einkommensteuer über drei Jahre, ohne Antrag, aber nur bei Eigennutzung und ausreichender Steuerlast. Pro Maßnahme geht nur eines von beiden.
Wer kann den Steuerbonus nutzen?
Eigentümer, die das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Maßnahme muss ein Fachunternehmen ausführen, die Rechnung muss auf Deutsch ausgestellt und unbar bezahlt sein. Vermietete Objekte sind ausgeschlossen.
Kann auch der Handwerker die Bescheinigung ausstellen?
Ja, das Fachunternehmen darf sie ausstellen. Viele Betriebe tun das ungern, weil sie mit der Bescheinigung haften. Als Energieeffizienz-Experte darf ich die Bescheinigung ausstellen, wenn ich mit der Planung oder Beaufsichtigung der Maßnahme beauftragt war. Bei mehreren Gewerken bekommen Sie so eine Bescheinigung statt vieler.
Die Sanierung ist schon fertig. Geht das noch?
Nur, wenn jemand die Ausführung begleitet hat, der bescheinigen darf: das ausführende Fachunternehmen oder ein beauftragter Energieberater. Eine Bescheinigung im Nachhinein ohne Begleitung stelle ich nicht aus. Rufen Sie deshalb an, bevor die Arbeiten beginnen.
Welche Maßnahmen sind begünstigt?
Dämmung von Wänden, Dach und Geschossdecken, Fenster und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz, Erneuerung der Heizung, Lüftungsanlagen, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung und die Optimierung von Heizungen, die älter als zwei Jahre sind. Die technischen Anforderungen stehen in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung.
Lohnt sich das bei geringer Steuerlast?
Meist nicht. Die Ermäßigung wirkt nur bis zur Höhe Ihrer Einkommensteuer im jeweiligen Jahr und kann nicht vorgetragen werden. Wer wenig Steuern zahlt, fährt mit dem Zuschuss besser. Das rechne ich Ihnen im Erstgespräch vor.
Arbeiten Sie nur in Berlin?
Vor-Ort-Termine in Berlin und Brandenburg ohne Fahrtkostenaufschlag. Die Prüfung der Angebote und die Bescheinigung laufen digital, die Ausführung kann auch ein Kollege vor Ort dokumentieren. Sprechen Sie mich an.
Sie sprechen mit mir, nicht mit einem Callcenter
Ich bin Diplom-Wirtschaftsingenieur und als Energieeffizienz-Experte für Bundesförderprogramme gelistet. Wer bei mir anruft, spricht mit der Person, die auch vor Ort kommt und die Bescheinigung ausstellt.
Der Steuerbonus ist unspektakulär, aber verlässlich: kein Antrag, keine Frist vor Baubeginn, keine Konkurrenz um Fördertöpfe. Die Bescheinigung muss allerdings sitzen, sonst streicht das Finanzamt sie.
Marcel Prokott BAFA-Beraternummer EB153192 · Berlin & Brandenburg
Sanierung geplant oder schon beauftragt? Jetzt anrufen.
Wir klären in 20 Minuten, ob der Steuerbonus für Sie passt, was in der Handwerkerrechnung stehen muss und wann ich die Ausführung anschaue.